Informationen für Zuweiser
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der ambulanten Begleitung von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen.
Die freiwillige Bereitschaft des Klienten ist Grundlage für mein Angebot. Dabei kann es für den Klienten wichtig sein einmal neue Erfahrungen zu machen und sei es sich versuchsweise auf ein Angebot einzulassen. Dabei respektiere ich den Willen des Klienten und passe mich seinem Tempo an. Entscheidend für eine konstruktive und fördernde Begleitung ist eine Arbeitsbeziehung aufzubauen und Vertrauen zu schaffen.
Im Rahmen eines Abklärungsgespräches werden die primären Ziele festgelegt.
Während der Dauer der Begleitung erfolgt nach Bedarf ein Austausch mit der zuweisenden Stelle. Im weiteren Verlauf werden anlässlich von
Standortgesprächen die Ziele konkretisiert und wo nötig angepasst werden.
Beachten Sie auch:
Zeitlicher Rahmen: Im Rahmen meines Angebots findet in der Regel 1 Termin pro Woche in der Wohnung des Klienten statt. Es liegt im Ermessen von
pro-sozial ebenso externe Termine wahrzunehmen. Das wöchentliche Zeitfenster liegt bei ca. 2 Stunden.
Bei Ferien oder Krankheitsbedingte Abwesenheit durch mich wird der zeitliche Ausfall zeitnah ausgeglichen.
Interessen Dritter: Sofern keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt respektiere ich den Willen und die Lebensweise der Klienten. Die
Durchsetzung von Anliegen oder Interessen Dritter erfordert gegeben falls ein Konfliktmanagement. Beispielsweise bei Nachbarschaftskonflikten oder mit der Vermieterschaft.
Vertrag:
Bei Beginn der Begleitung wird ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen.
Der Vertrag endet mit der Kündigung der Begleitung durch pro-sozial oder durch den Klienten. Die Kündigung hat unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf ein Monatsende und schriftlich zu erfolgen.
Der Vertrag endet auch bei abgelaufener oder nicht mehr erneuerter Kostengutsprache.
Das Angebot von pro-sozial zielt darauf ab, Menschen im Aufbau und Erhalt von
Stabilität zu unterstützen, und deren Autonomie zu fördern.
Im Einzelfall kann die Begleitung auch zeitlich unbeschränkt sein, wenn dadurch eine Selbständige Wohnform in der eigenen Wohnung erhalten werden kann.