TARIFE ab 1. Januar 2021
Leistungen Einheit Tarif
Vorabklärungen kostenlos
Besuchsrechtsbegleitung pro Stunde Fr. 125.00
Familienbegleitung pro Stunde Fr. 125.00
Wegzeitentschädigung pro Stunde Fr. 75.00
Die Reisezeit zwischen Standort Büro und dem jew eiligen Ort der Begleitung wird mit den effektiven Reisezeiten verrechnet. Die Zeiterfassung erfolgt in 15 Minuten Einheiten.
Fahrspesen pro km Fr. 0.70
Allgemeine Spesen inbegriffen
Allgemeines
- Abgerechnet werden die effektiven geleisteten Stunden. Diese können daher monatlich
schwanken.
- An Sonn- und allg. Feiertagen finden keine Termine statt. Falls dies in Ausnahmefällen nötig
ist, wird ein Zuschlag von 50% auf den Stundentarif und die Fahrzeit in Rechnung gestellt. Auch
werden keine Termine an Werktagen nach 20 Uhr durchgeführt. Sollte dies in Ausnahmefällen
nötig sein, wird ein Zuschlag von 25% auf den Stundentarif und die Fahrzeit in Rechnung gestellt.
- Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz wird der gesamte geplante
Termin ohne die Fahrzeit in Rechnung gestellt.
- Die Tarife werden jährlich festgesetzt und allenfalls angepasst. Bei laufenden Aufträgen tritt eine
allfällige Tariferhöhung frühestens innert drei Monaten nach Bekanntgabe in Kraft.
- Es werden sämtliche Termine vor Ort und im Büro als auch Standortgespräche, telefonische
Beratungen, Berichte sowie Vor- und Nachbereitung nach Stundenaufwand verrechnet.
Die Kosten werden ohne Mehrwertsteuer berechnet.